ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) & MIETVERTRAG
Fotobox-Vermietung – Version 2.0 – Stand 2025
Verantwortlicher: Groß & Buschatz Event Solutions GbR
Anschrift: Pappelallee 32a, 10437 Berlin
E-Mail: info@frame-fotoboxen.de
Stand: 2026 | Geltungsbereich: Deutschland / EU-DSGVO
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Mietverträge über Photobooths (Fotoboxen) und Zubehör zwischen der [Name der GbR] (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“). Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
(2) Die AGB werden wirksamer Vertragsbestandteil gemäß § 305 Abs. 2 BGB, indem der Vermieter im Angebot ausdrücklich auf sie hinweist und sie dem Mieter als Dateianhang oder per Download-Link zugänglich macht. Durch Annahme des Angebots bestätigt der Mieter, die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben die in diesen AGB beschriebenen gesetzlichen Widerrufsrechte gemäß § 9. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
(5) Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
§ 2 Vertragsschluss, Zahlungsbedingungen und Fernabsatz
(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Mieter und die anschließende Bestätigung des Vermieters in Textform (E-Mail) zustande.
(2) Da Verträge überwiegend über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Website) geschlossen werden, gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen werden dem Mieter vor Vertragsschluss im Angebot mitgeteilt.
(3) Der Mietpreis ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Eine verbindliche Terminreservierung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB (5 Pp. über Basiszinssatz für Verbraucher, 9 Pp. für Unternehmer). Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
(4) Akzeptierte Zahlungsarten: Banküberweisung (SEPA) sowie sonstige im Angebot ausgewiesene Zahlungsmittel. Die Kaution gemäß § 5 Abs. 1 ist vor der Übergabe zu entrichten; der Vermieter ist bis zu deren vollständigen Eingang berechtigt, die Übergabe zurückzuhalten.
(5) Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Vermieter umsatzsteuerpflichtig ist. Greift die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 3 Mietgegenstand, Nutzungsbedingungen und Urheberrecht
(1) Vermietet wird die im Angebot spezifizierte Photobooth nebst technischem Zubehör. Der genaue Lieferumfang ergibt sich aus der dem Vertrag beigefügten Geräteliste (Seriennummer, Zubehör, Anzahl Druckblätter), die Bestandteil dieses Vertrages ist.
(2) Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Die Photobooth ist ausschließlich für den Einsatz in geschlossenen Räumen bei Temperaturen zwischen 10°C und 35°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von maximal 75 % bestimmt. Der Betrieb im Freien, bei Regen, Frost oder direkter Sonneneinstrahlung ist nicht gestattet. Der Mieter stellt auf seine Kosten einen geeigneten Aufstellort mit Stromanschluss (230 V / 10 A), ausreichender Aufstellfläche (mind. 1,5 m × 1,5 m) und – sofern für die Sharing-Funktion benötigt – stabilem WLAN-Zugang bereit. Erfüllt der Mieter diese Voraussetzungen nicht und ist dadurch der Betrieb gestört oder unmöglich, hat der Vermieter Anspruch auf den vollen Mietpreis.
(3) Manipulationsverbot: Das Gehäuse der Photobooth darf unter keinen Umständen geöffnet werden. Jegliche Manipulation an der Software, das Anschließen fremder Hardware (ausgenommen USB-Sticks zur Fotospeicherung, sofern im Angebot vereinbart) oder das Entfernen von Gehäuseteilen ist streng untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Folgeschäden.
(4) Eigentumsvorbehalt: Mitgeliefertes, nicht verbrauchtes Fotopapier und Farbbänder verbleiben im Eigentum des Vermieters. Erst durch den ordnungsgemäßen Druckvorgang geht das jeweilige Material ins Eigentum des Mieters über. Nicht verbrauchtes Material ist bei Rückgabe des Geräts vollständig zurückzugeben.
(5) Urheberrecht und Nutzungsrechte an Lichtbildern (§ 72 UrhG): Die durch die Photobooth erstellten Lichtbilder stehen als einfache Lichtbilder gemäß § 72 UrhG unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Der Mieter erhält mit Zahlung des Mietpreises ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den Lichtbildern für private Zwecke und die Dokumentation der Veranstaltung. Eine kommerzielle Weiterverläuftbarkeit oder Nutzung für Werbezwecke ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
(6) Persönlichkeitsrechte (§ 22 KUG): Der Mieter als Veranstalter ist verpflichtet, die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Erstellung und Verwendung der Fotos einzuholen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Der Vermieter stellt dem Mieter auf Anfrage einen Musterschild sowie Einwilligungsvorlagen zur Verfügung. Eine Verletzung dieser Pflicht geht ausschließlich zu Lasten des Mieters.
§ 4 Übergabe, Rückgabe, Protokollpflicht und Verjährung
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich bei Übergabe auf Vollständigkeit und einwandfreie Funktion zu prüfen. Etwaige Mängel, Fehlfunktionen oder sichtbare Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt und vor Beginn der Veranstaltung schriftlich (E-Mail) inkl. Fotodokumentation zu melden. Diese Anzeigepflicht gilt ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B). Für Verbraucher (§ 13 BGB) bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 535 ff. BGB unberührt.
(2) Protokollpflicht: Beiden Parteien wird empfohlen, bei jeder Übergabe und Rückgabe ein kurzes Übergabeprotokoll (Foto/Video des Gerätezustands) anzufertigen und gegenseitig zu bestätigen (E-Mail mit Zeitstempel). Ein solches Protokoll dient als Beweismittel bei Streitigkeiten über den Zustand des Geräts.
(3) Rückgabe: Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort im selben Zustand wie bei Übergabe – gereinigt, vollständig und betriebsbereit verpackt – zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jede angefangene Stunde der Verzögerung eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 10 % des täglichen Mietpreises zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters (§ 548 BGB): Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgegenstandes verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Rückgabe. Der Vermieter muss Schäden daher unverzüglich nach Rückgabe dokumentieren und Ansprüche zeitnah geltend machen.
§ 5 Kaution, Haftung, Aufrechnung und Sorglos-Option
(1) Kaution: Der Vermieter erhebt eine Kaution in Höhe von 300,– €, die vor Übergabe des Mietgegenstandes zu entrichten ist. Bis zum Eingang der Kaution ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe zurückzuhalten (§ 320 BGB). Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe und Ablauf der Prüffrist von 7 Werktagen erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters, die die Kautionshöhe übersteigen, bleiben unberührt.
(2) Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für Schäden durch eigene unsachgemäße Bedienung sowie für Diebstahl und Verlust des Mietgegenstandes während der Mietzeit. Die Haftung für Vandalismus durch Gäste ist auf die Kautionshöhe begrenzt, sofern den Mieter kein Aufsichtsverschulden trifft.
(3) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (B2B): Gegenüber gewerblichen Mietern (Unternehmern i. S. d. § 14 BGB) ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des gewerblichen Mieters ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Sorglos-Option: Sofern vertraglich vereinbart, reduziert sich die Haftung des Mieters bei einfach fahrlässigen Sachschäden am Gerät auf eine Selbstbeteiligung von 150,– €. Ausgenommen bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Diebstahl, Verlust sowie Schäden durch Missachtung der Betriebsbedingungen gemäß § 3 Abs. 2 (z. B. Aufstellen im Regen oder Frost).
§ 6 Stornierungsbedingungen und Umbuchung
(1) Im Falle einer schriftlichen Stornierung durch den Mieter werden folgende Storngebühren auf den Nettomietpreis fällig:
• Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 %
• 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 %
• Ab 13 Tage bis zum Mietbeginn: 90 %
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten (§ 309 Nr. 5b BGB). Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Eine Stornierung bedarf der Schriftform; maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Vermieter.
(3) Umbuchung: Einmalige Umbuchung auf einen Ersatztermin ist bis 14 Tage vor Mietbeginn ohne Gebühr möglich, sofern ein Alternativtermin verfügbar ist. Bei Umbuchung innerhalb von 13 Tagen vor Mietbeginn fällt eine Umbuchungsgebühr von 50 % des Mietpreises an.
(4) Stornierung durch den Vermieter: Muss der Vermieter den Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen absagen, wird der Mietpreis vollständig erstattet. Dem Mieter stehen darüber hinaus ggf. gesetzliche Schadensersatzansprüche zu. Storniert der Vermieter infolge höherer Gewalt (vgl. § 12), sind weitergehende Ansprüche beider Parteien ausgeschlossen.
(5) Härtefall: Bei Stornierung infolge des Todes oder einer schweren Erkrankung des Mieters oder eines engen Angehörigen wird die Storngebühr auf 25 % begrenzt. Der Mieter hat die entsprechenden Umstände auf Verlangen des Vermieters durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
§ 7 Technischer Support, Gewährleistung und Erstattungsstaffel
(1) Der Vermieter stellt am Einsatztag telefonischen Support bis 24:00 Uhr bereit und ist verpflichtet, Meldungen des Mieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Minuten, zu bestätigen. Ist der Vermieter trotz Support-Zusage nicht erreichbar, gilt dies als vom Vermieter zu vertretendes Ereignis.
(2) Gewährleistung (§§ 535 ff. BGB): Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere das Recht auf Mietminderung (§ 536 BGB) bei Mängeln sowie Schadensersatz bei anfangs vorhandenen Mängeln (§ 536a BGB). Die nachfolgenden Erstattungspauschalen stellen Mindest-Erstattungen dar und berühren weitergehende gesetzliche Ansprüche von Verbrauchern nicht.
(3) Bei technischem Totalausfall (Kamera oder Software), der nicht durch den Mieter verursacht wurde und vom Mieter unverzüglich gemeldet wird, gilt:
• Ausfall vor oder während der ersten Hälfte der gebuchten Mietzeit: 100 % Erstattung des Mietpreises.
• Ausfall während der zweiten Hälfte der gebuchten Mietzeit: 50 % Erstattung des Mietpreises.
(4) Ein isolierter Ausfall des Druckers bei weiterhin funktionierender digitaler Bilderfassung berechtigt nicht zur vollen Erstattung. In diesem Fall wird der Mietpreis um pauschal 30 % gemindert, unbeschadet weitergehender Ansprüche von Verbrauchern nach § 536 BGB.
(5) Anfangsmangel (§ 536a BGB): War das Gerät bereits bei Übergabe defekt (anfangs vorhandener Mangel), hat der Mieter neben dem Minderungsrecht auch Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, der Vermieter hat den Mangel nicht zu vertreten.
§ 8 Datenschutz (DSGVO) und Verweis auf Datenschutzerklärung
(1) Der Mieter ist als Veranstalter „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist verpflichtet, seine Gäste vor Veranstaltungsbeginn über die Datenerhebung durch die Photobooth zu informieren (z. B. durch gut sichtbares Hinweisschild gemäß Art. 13 DSGVO) und ggf. Einwilligungen nach § 22 KUG für die Fotoerstellung einzuholen. Ein Musterschild stellt der Vermieter auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.
(2) Der Vermieter verarbeitet Bilddaten ausschließlich zur Erfüllung des Mietvertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und löscht diese spätestens 30 Tage nach der Veranstaltung. Wo erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Vollständige Datenschutzerklärung: Die detaillierte Datenschutzerklärung des Vermieters (einschließlich Angaben zu eingesetzten Diensten wie dslrBooth/LumaPix, Speicherfristen und Betroffenenrechten) ist unter [URL / auf Anfrage per E-Mail] verfügbar und Bestandteil dieses Vertrages.
(4) Referenzverwendung (nur B2B): Der gewerbliche Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Firmenname und/oder Logo als Referenz auf den Kommunikationskanälen des Vermieters verwendet werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden; der Widerruf gilt für die Zukunft.
§ 9 Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher / B2C)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – [Name GbR], [Adresse], [E-Mail] – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Fristablauf absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufsmitteilung, zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlöscht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald der Vertrag vollständig erfüllt ist. Vertragsart: Dieser Vertrag ist ein gemischter Vertrag mit mietrechtlichen, dienstleistungsrechtlichen und werkvertraglichen Elementen. Das Widerrufsrecht richtet sich nach den für Dienstleistungsverträge geltenden Bestimmungen des § 312g BGB.
§ 10 Haftungsbeschränkung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht – d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorhersehbar ist bei diesem Vertrag in der Regel ein Schaden in Höhe des vereinbarten Mietpreises.
(3) Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt und kann nicht durch AGB ausgeschlossen werden.
§ 11 Transport, Aufbau und Gefahrtragung
(1) Transportkosten für Lieferung und Abholung sind im Angebot gesondert ausgewiesen und nicht im Mietpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Aufbau und Abbau: Sofern der Vermieter Lieferung und Aufbau übernimmt, erfolgt der Aufbau am vereinbarten Termin und Ort. Der Mieter stellt sicher, dass der Aufstellort zum Aufbauzeitpunkt zugänglich und entsprechend den Anforderungen aus § 3 Abs. 2 vorbereitet ist. Verzögerungen, die durch den Mieter verursacht werden, gehen zu dessen Lasten.
(3) Bei Selbstabholung ist der Mieter für den sicheren Transport sowie den ordnungsgemäßen Auf- und Abbau verantwortlich.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstandes geht mit der Übergabe auf den Mieter über und kehrt mit der vollständigen Rückgabe an den Vermieter zurück.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB sind außerordentliche, unvorhersehbare Ereignisse, die von keiner Partei zu vertreten sind und die Leistungserbringung unmöglich machen. Dazu zählen insbesondere: behördliche Veranstaltungsverbote, Pandemie, Naturkatastrophen, Krieg sowie Stromausfälle oder Netzwerkausfälle, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
(2) Nicht als höhere Gewalt gilt ein technischer Defekt des Geräts, der durch mangelnde Wartung oder fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht wurde.
(3) Liegt höhere Gewalt vor, hat die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Ereignisses, in Textform zu informieren. Bei höherer Gewalt sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche beider Parteien sind ausgeschlossen.
(4) Teilweise Unmöglichkeit: Wird die Leistung durch höhere Gewalt nur teilweise unmöglich, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag über den unmöglichen Teil entsprechend anzupassen oder den Vertrag insgesamt aufzuheben, wenn ein Festhalten am Restvertrag unzumutbar ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Unternehmern ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ – Unsere E-Mail: [E-Mail]. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Abtretungsverbot: Der Mieter ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
(5) Vertragsaufbewahrung: Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter auf Anfrage in Textform zugänglich gemacht (§ 312i BGB).
(6) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.